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   OVG Sachsen, 13.11.2020 - 6 B 248/20   

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https://dejure.org/2020,47397
OVG Sachsen, 13.11.2020 - 6 B 248/20 (https://dejure.org/2020,47397)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.11.2020 - 6 B 248/20 (https://dejure.org/2020,47397)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. November 2020 - 6 B 248/20 (https://dejure.org/2020,47397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1, FeV § 46 Abs. 1 Satz 1, FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, FeV § 11 Abs. 8 Satz 1, FeV § 3
    Fahrerlaubnisentziehung; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrrad), ; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2020 - 6 B 248/20
    Dass diese Norm ebenso wie der Schluss von der Nichtbeibringung des Gutachtens auf die Nichteignung nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV i. V. m. § 3 Abs. 2 FeV auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit entsprechenden Werten eines Fahrradfahrers gilt, ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 20. Februar 2020 - 6 B 232/19 -, n. v.).

    Da eine festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs begründet, muss schon aus Gründen der Gefahrenabwehr den Eignungszweifeln nachgegangen werden, gleichgültig welches Fahrzeug geführt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 a. a. O. Rn. 7 m. w. N.).6 Zur "Frage des Zeitpunktes des Fahrerlaubnisentzugs und der Entscheidung" weist der Antragsteller lediglich darauf hin, dass er es nicht in der Hand habe, wann der Verstoß an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werde.

  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2020 - 6 B 248/20
    Voraussetzung für eine Verwirkung wäre jedenfalls, dass neben dem Verstreichen eines längeren Zeitraums weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen, die Behörde werde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25. Juni 2020 - 11 CS 20.791 -, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CS 23.125

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Daher geht die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass eine Fahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr Eignungsbedenken auch hinsichtlich des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge begründet (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 = juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 19.8.2019 - 11 ZB 19.1256 - Blutalkohol 56, 418 = juris Rn. 19; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203/14 - Blutalkohol 52, 58 = juris Rn. 5; B.v. 13.11.2020 - 6 B 248/20 - Blutalkohol 58, 116 = juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164 = juris Rn. 12; OVG RhPf, B.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721 = juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - Blutalkohol 48, 184 = juris Rn. 5 f.).
  • VG Koblenz, 24.08.2022 - 4 L 746/22

    Fahreignung: Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils nach

    Im Fall einer Fahrt mit einem Blutalkoholpegel von - wie hier - deutlich mehr als 1, 6 Promille hat die Verwaltungsbehörde nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu verlangen, um die dadurch entstandenen Eignungszweifel auszuräumen; ein Ermessensspielraum steht ihr nicht zu (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 13. November 2020 - 6 B 248/20 - juris, Rn. 5).
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